Zum Inhalt springen
Guido Naujok, DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Versicherungsschäden im Bauwesen, Bausachverständiger in Neuruppin

Ihr Ansprechpartner: Guido Naujok

Über uns: Ihr Bausachverständiger für Neuruppin und den Kreis Ostprignitz-Ruppin

Als unabhängiges Sachverständigenbüro begleiten wir Sie bei Bauabnahme, Kaufberatung und Schadensbewertung rund um die Fontanestadt am Ruppiner See

Guido Naujok - DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Versicherungsschäden im Bauwesen, Ortstermine in Neuruppin

Ihr Ansprechpartner: Guido Naujok

DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Versicherungsschäden im Bauwesen (DIN EN ISO/IEC 17024)
Sachverständigenbüro Guido Naujok, Ortstermine in Neuruppin und Ostprignitz-Ruppin

Die Zertifizierung durch die DEKRA Certification GmbH belegt eine geprüfte Qualifikation für Versicherungsschäden im Bauwesen. Ortstermine nehmen wir in der Fontanestadt Neuruppin sowie im gesamten Landkreis Ostprignitz-Ruppin wahr.

Anfrage Sachverständigenbüro Naujok

Das Sachverständigenbüro im Porträt

Hinter dem Sachverständigenbüro steht Guido Naujok, von der DEKRA Certification GmbH nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Versicherungsschäden im Bauwesen. Von Ortsterminen in Neuruppin und im Landkreis Ostprignitz-Ruppin aus beurteilen wir Gebäude jeden Alters, vom sanierten Altstadthaus über die Plattenbauten in Neuruppin-Süd bis zum frisch errichteten Einfamilienhaus am Seeufer, immer mit demselben prüfenden Blick für Konstruktion, Bauphysik und Feuchte.

Dabei bleiben wir bewusst unabhängig: Wir führen keine Bauleistungen aus und sind an keinen Bauträger, Makler oder Sanierungsbetrieb gebunden. Unser Auftraggeber sind allein Sie, und genau das macht unsere Bewertung belastbar, egal ob sie vor Gericht oder gegenüber einer Versicherung Bestand haben muss.

Sachkunde und Arbeitsweise

DEKRA Zertifikat Guido Naujok, Sachverständiger für Versicherungsschäden im Bauwesen
DEKRA-Zertifikat Guido Naujok (Reg.-Nr. PC25429-00143) - zum Öffnen des PDF klicken

Die Bezeichnung Bausachverständiger darf in Deutschland jeder führen, eine geschützte Berufsbezeichnung ist sie nicht. Guido Naujok hat sich deshalb bei der DEKRA Certification GmbH prüfen lassen und ist nach DIN EN ISO/IEC 17024 als Sachverständiger für Versicherungsschäden im Bauwesen zertifiziert. Diese Personenzertifizierung wird regelmäßig überwacht und setzt laufende Weiterbildung voraus.

Bei der Bewertung greifen wir auf anerkannte Regelwerke zurück: DIN 18202 für Maßtoleranzen im Hochbau, DIN 18533 für die Abdichtung erdberührter Bauteile, DIN EN 13187 für die Gebäudethermografie und DIN EN ISO 9972 für die Luftdichtheitsprüfung. Bei Feuchte- und Schimmelfragen ziehen wir den Schimmelleitfaden des Umweltbundesamtes heran.

Das Zertifikat trägt die Registrier-Nr. PC25429-00143, wurde von der DEKRA Certification GmbH in Stuttgart ausgestellt und gilt bis zum 15.09.2028. Versicherungsrecht, Sturm- und Hagelschäden, Leitungswasserschäden, Haftpflichtschäden und Regressfragen gehörten unter anderem zu den Prüfungsinhalten. Das DEKRA-Zertifikat als PDF öffnen.

Sachverständiger vermisst die Fassade eines Wohngebäudes in Neuruppin

Unabhängigkeit ist für uns kein Schlagwort, sondern Arbeitsgrundlage. Weil wir weder bauen noch vermitteln noch sanieren, haben wir kein Interesse daran, einen Schaden größer oder kleiner darzustellen, als er ist. Sie erhalten eine Einschätzung, die ausschließlich der Sache verpflichtet ist.

Dokumentieren heißt für uns, Befunde so festzuhalten, dass sie auch Monate später und in anderer Hand verständlich bleiben. Jedes Gutachten enthält deshalb klare Fotos, verortete Messwerte und eine Einordnung, die ohne Rückfragen auskommt.

Gepflegtes Einfamilienhaus mit heller Putzfassade in einem Wohngebiet von Neuruppin

Die Bauweisen rund um den Ruppiner See verlangen Erfahrung mit sehr unterschiedlichen Konstruktionen. Holzbalkendecken und Gewölbekeller der klassizistischen Altstadt reagieren anders auf Feuchte als die Fugen und Balkonplatten eines Plattenbaus oder die Abdichtung eines Neubaukellers im Talsand. Diese Bandbreite kennen wir aus der Praxis.

Gerade die sandigen Böden und der hohe Grundwasserstand im Rhinluch machen eine genaue Beurteilung von Kellern und Gründungen so wichtig.

Baubegleitung Neuruppin: zwei Baufachleute besprechen Pläne auf der Baustelle

Am Ende jeder Beauftragung steht ein schriftliches Gutachten, das Ihre Ausgangsfrage beantwortet. Wir formulieren es so, dass Sie damit weiterarbeiten können, sei es in Verhandlungen mit dem Verkäufer, gegenüber einer Versicherung oder im Gespräch mit Handwerkern.

Weil wir ausschließlich bewerten und niemals selbst ausführen, bleibt unser Urteil frei von wirtschaftlichen Nebeninteressen. Diese klare Trennung ist in unseren Augen der wichtigste Baustein eines belastbaren Gutachtens, denn nur eine Einschätzung ohne Eigeninteresse verdient das Vertrauen, das Sie uns als Auftraggeber entgegenbringen. Genau an diesem Anspruch messen wir unsere Arbeit.

Für wen wir rund um den Ruppiner See arbeiten

Zu unseren Auftraggebern gehören private Käuferinnen und Käufer, die ein Haus in Alt Ruppin oder Gildenhall erwerben möchten, ebenso wie Eigentümer, die nach einem Wasserschaden Klarheit suchen. Auch Bauherren, die den Neubau ihres Einfamilienhauses in Treskow begleiten lassen, und Vermieter mit Fragen zur Bausubstanz wenden sich an uns.

Unabhängig davon, ob es um eine einzelne Fragestellung oder eine umfassende Begutachtung geht, richten wir unseren Blick immer auf Ihr konkretes Anliegen.

So läuft die Zusammenarbeit mit uns

Damit Sie wissen, was Sie erwartet, haben wir unseren Ablauf in vier überschaubare Schritte gegliedert. Vom ersten Telefonat bis zum fertigen Gutachten begleiten wir Sie dabei persönlich und erklären an jeder Stelle, warum wir so vorgehen.

1
Schritt 1: Erstes Gespräch

In einem kurzen Telefonat oder per Nachricht schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir klären, welche Unterlagen hilfreich sind und welche Art von Begutachtung zu Ihrer Frage passt.

2
Schritt 2: Ortstermin

Vor Ort verschaffen wir uns ein genaues Bild, setzen Messtechnik ein und fotografieren alle wichtigen Details. Sie können uns dabei begleiten und direkt Fragen stellen.

3
Schritt 3: Auswertung und Einordnung

Im Büro werten wir Messwerte und Fotos aus, gleichen die Befunde mit den geltenden Normen ab und leiten daraus eine klare Bewertung ab.

4
Schritt 4: Gutachten und Besprechung

Sie erhalten das schriftliche Gutachten mit Fotos und Normbezug. Auf Wunsch gehen wir die Ergebnisse gemeinsam durch, damit Sie jede Schlussfolgerung sicher nachvollziehen können.

Nach welchen Regeln wir Schäden bewerten

Eine Bewertung ist nur so viel wert wie der Maßstab, an dem sie sich orientiert. Wir stützen uns deshalb auf ein abgestuftes Regelwerk: auf die anerkannten Regeln der Technik, auf einschlägige DIN-Normen für Abdichtung, Feuchteschutz und Bauteile sowie auf die Brandenburgische Bauordnung als öffentlich-rechtlichen Rahmen. Hinzu kommen Herstellervorgaben und Verarbeitungsrichtlinien, die bei vielen modernen Baustoffen über die fachgerechte Ausführung entscheiden.

Welches Regelwerk im Einzelfall gilt, hängt vom Baujahr und von der Bauaufgabe ab. Bei einem Altstadthaus unter Denkmalschutz wiegen andere Vorgaben als bei einem Neubau am Seeufer, und genau diese Einordnung nehmen wir für Sie vor.

Wann ein Gutachten sinnvoll ist

Oft lohnt sich eine fachliche Begutachtung bereits, bevor ein Problem sichtbar wird. Wer ein Haus kauft, erkennt feuchte Keller, verdeckte Risse oder einen sanierungsbedürftigen Dachstuhl selten auf den ersten Blick, und ein unbedachter Kauf kann später viel kosten. Auch bei der Abnahme eines Neubaus zeigt ein geschultes Auge Mängel, die im Alltag schnell übersehen werden.

Ebenso hilfreich ist ein Gutachten, wenn Sie einen bestehenden Schaden gegenüber Ihrer Versicherung belegen oder vor Gericht sicher darstellen möchten.

Unsere Leistungen auf einen Blick

Unser Leistungsspektrum deckt die Fragen ab, die beim Bauen, Kaufen und Instandhalten rund um Neuruppin am häufigsten auftauchen. Dazu gehören die baubegleitende Kontrolle und die Abnahme von Neubauten, die Beurteilung vor einem Immobilienkauf, die Untersuchung von Feuchte- und Schimmelschäden sowie die Bewertung von Rissen und Setzungen an Gebäuden jeden Alters.

Welche Leistung für Sie die richtige ist, finden wir im Vorgespräch gemeinsam heraus, damit Sie nur das beauftragen, was Ihr Anliegen wirklich klärt.

Was den Umfang eines Gutachtens beeinflusst

Wie aufwendig eine Begutachtung ausfällt, lässt sich nicht pauschal sagen. Entscheidend sind Größe und Alter des Gebäudes, die Zahl der Fragestellungen und der Zustand der Bausubstanz. Ein einzelner Feuchtefleck erfordert einen anderen Aufwand als die vollständige Abnahme eines Rohbaus.

Auch die örtlichen Gegebenheiten spielen eine Rolle. Ein Gewölbekeller in der Altstadt, ein Flachdach am Plattenbau oder eine Gründung im moorigen Untergrund des Rhinluchs verlangen jeweils eigene Untersuchungsschritte. Wir stimmen den Umfang deshalb vorab mit Ihnen ab und sagen offen, welche Prüfungen Ihr Anliegen wirklich beantworten und wo weiterer Aufwand keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn bringt.

Rechtsgrundlagen und zuständige Behörden vor Ort

In Neuruppin richtet sich das Baugeschehen nach der Brandenburgischen Bauordnung. Die untere Bauaufsicht liegt beim Landkreis Ostprignitz-Ruppin, dessen Bau- und Umweltamt Genehmigungen erteilt und die Einhaltung der Vorschriften überwacht. Für die denkmalgeschützte Altstadt kommt die untere Denkmalschutzbehörde des Kreises hinzu, die über Veränderungen an historischer Bausubstanz mitentscheidet.

Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, sind in Neuruppin das Amtsgericht und das Landgericht zuständig. Unsere Gutachten sind so aufgebaut, dass sie auch in einem solchen Verfahren Bestand haben.

Woran Sie ein seriöses und unabhängiges Sachverständigenbüro erkennen

Ein verlässliches Sachverständigenbüro weist seine Sachkunde nach, statt nur mit Erfahrung zu werben. Eine Zertifizierung durch eine unabhängige Stelle wie die DEKRA, verbunden mit einer regelmäßigen Überprüfung, zeigt, dass die fachliche Eignung von außen bestätigt und aktuell gehalten wird.

Ebenso wichtig ist echte Unabhängigkeit. Wer selbst baut, vermittelt oder saniert, kann kaum frei von Eigeninteresse urteilen. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Sachverständiger ausschließlich bewertet und seine Befunde klar mit Fotos und Normbezug belegt.

Unser Einsatzgebiet in und um Neuruppin

Tätig sind wir in ganz Neuruppin samt seinen Ortsteilen und darüber hinaus im kompletten Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Zu unseren Ortsterminen fahren wir ebenso nach Fehrbellin, Rheinsberg und Lindow wie in den Norden des Kreises nach Kyritz, Wittstock an der Dosse, Wusterhausen und Neustadt an der Dosse.

Weil wir die Region und ihre typische Bauweise kennen, von der klassizistischen Altstadt bis zu den Dörfern am Rhinluch, können wir Schadensbilder schnell einordnen und ersparen Ihnen lange Wege zu einem auswärtigen Gutachter.

Städte und Gemeinden im Umland

Neuruppiner Ortsteile

Unser Einsatzgebiet auf der Karte

Kartenansicht

Erst nach einem Klick auf „Karte laden“ wird die Karte von Google Maps eingebunden. Google erhält dabei personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse. Näheres erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Antworten auf häufige Fragen zu unserem Büro

Wir beurteilen den Zustand von Gebäuden und Bauteilen unabhängig und fachlich. Dazu untersuchen wir Schäden, prüfen die Qualität der Ausführung und ordnen unsere Befunde den geltenden Normen zu. Das Ergebnis ist ein nachvollziehbares Gutachten, auf das Sie Entscheidungen stützen können.

Sie belegt, dass eine unabhängige Zertifizierungsstelle die Sachkunde von Guido Naujok geprüft hat und in festen Abständen erneut prüft. Die DEKRA Certification GmbH hat ihn als Sachverständigen für Versicherungsschäden im Bauwesen zertifiziert, aktuell gültig bis zum 15. September 2028.

Ja. Wir führen keine Bauleistungen aus und sind an keinen Bauträger, Makler oder Sanierungsbetrieb gebunden. Unser einziger Auftraggeber sind Sie. Dadurch hat unsere Bewertung kein wirtschaftliches Eigeninteresse und bleibt allein der Sache verpflichtet, was sie gegenüber Versicherungen und Gerichten belastbar macht.

Wir sind in Neuruppin mit allen Ortsteilen und im gesamten Landkreis Ostprignitz-Ruppin für Sie da. Zu Ortsterminen fahren wir unter anderem nach Fehrbellin, Rheinsberg, Lindow, Kyritz, Wittstock und Neustadt an der Dosse, also in das ganze Ruppiner Seenland.

Sinnvoll ist eine Begutachtung besonders vor dem Kauf einer Immobilie, bei der Abnahme eines Neubaus und beim Auftreten von Feuchte-, Riss- oder Schimmelschäden. Auch wenn Sie einen Schaden gegenüber Ihrer Versicherung oder vor Gericht belegen möchten, ist ein Gutachten die richtige Grundlage.

Vor Ort verschaffen wir uns ein Bild der Bausubstanz, setzen Messtechnik für Feuchte ein und halten alle Befunde fotografisch fest. Sie dürfen uns gern begleiten und Fragen stellen. Anschließend werten wir alles im Büro aus und erstellen Ihr Gutachten mit klarem Normbezug.

Wir orientieren uns an den anerkannten Regeln der Technik, an einschlägigen DIN-Normen und an der Brandenburgischen Bauordnung. Hinzu kommen Herstellervorgaben für einzelne Baustoffe. Welches Regelwerk im konkreten Fall gilt, hängt vom Baujahr und von der Aufgabe ab und wird im Gutachten benannt.

Ja. Wir bauen jedes Gutachten so auf, dass es einer Prüfung standhält: mit nachvollziehbaren Messwerten, aussagekräftigen Fotos und einer klaren Einordnung nach geltenden Normen. Damit haben unsere Ergebnisse sowohl gegenüber Versicherungen als auch in einem gerichtlichen Verfahren Bestand.

Lernen Sie Guido Naujok und sein Büro kennen

Sie wünschen eine neutrale Einschätzung rund um Neuruppin?

Schreiben Sie uns, wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen

Ob Kaufberatung, Bauabnahme oder ein akuter Schaden: Beschreiben Sie uns kurz Ihr Anliegen, und wir sagen Ihnen, welche Begutachtung dazu passt. Nutzen Sie dafür gern das Formular oder rufen Sie uns einfach an.

Je genauer Sie Ihr Anliegen schildern, desto besser können wir den passenden Ortstermin vorbereiten und Ihnen schon vorab die wichtigsten Fragen beantworten.

Anfrage Sachverständigenbüro Naujok